Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Mona Deißler – MV Creation

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Mona Deißler – MV Creation, Waldstraße 138, 63263 Neu-Isenburg, und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

2. Leistungen

MV Creation bietet Dienstleistungen im Bereich Marketing, insbesondere:

  • Design von Print- und Online-Medien
  • Erstellung und Pflege von Webseiten & E-Commerce
  • Eventbetreuung
  • Social Media Betreuung
  • Beratung und Umsetzung von Werbemaßnahmen
  • Konzept- und Strategieentwicklung

Die detaillierte Beschreibung der jeweiligen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Leistungsbeschreibung.

3. Vertragsschluss und Angebotsgrundlage

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots von MV Creation oder durch eine schriftliche Auftragserteilung des Kunden zustande.

Das jeweilige Angebot definiert verbindlich den Leistungsumfang, den Preis sowie den zeitlichen Rahmen.
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind, gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert berechnet.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

3a. Reaktionszeiten, Bearbeitungsfristen und Erreichbarkeit

(1) MV Creation erbringt Dienstleistungen grundsätzlich an Werktagen von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hessen.

(2) Auf Anfragen und Arbeitsaufträge des Kunden, die über die vereinbarten Kommunikationswege eingehen, reagiert MV Creation grundsätzlich innerhalb eines Werktages.

Die erste Rückmeldung erfolgt in der Regel spätestens bis zum Ablauf des auf den Eingang folgenden Werktages. Bei Anfragen, die an Wochenenden oder Feiertagen eingehen, erfolgt die Rückmeldung grundsätzlich bis zum Ablauf des nächsten Werktages.

Die Rückmeldung umfasst eine erste Reaktion, gegebenenfalls die Klärung offener Fragen sowie eine Einschätzung des weiteren Vorgehens. Eine unmittelbare Bearbeitung oder Fertigstellung ist damit nicht verbunden.

(3) Sofern für einen Arbeitsauftrag keine gesonderte Deadline oder verbindliche Fertigstellungsfrist vereinbart wurde, erfolgt die Bearbeitung und Fertigstellung regulärer Aufgaben nach Möglichkeit innerhalb von drei weiteren Werktagen nach der ersten Rückmeldung.

Voraussetzung hierfür ist, dass sämtliche zur Umsetzung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben vollständig vorliegen und der Auftrag im vereinbarten Leistungsumfang enthalten ist.

Liegt eine dieser Voraussetzungen erst nach der ersten Rückmeldung vor, beginnt die vorgesehene Bearbeitungszeit erst mit deren vollständiger Erfüllung.

Die genannte Bearbeitungszeit stellt eine grundsätzliche Orientierung und keine uneingeschränkte Fertigstellungsgarantie dar.

(4) Aufgrund anderweitiger beruflicher Verpflichtungen, bereits bestehender Termine, geplanter Abwesenheiten oder eines erhöhten Arbeitsaufkommens können im Einzelfall abweichende Bearbeitungszeiten erforderlich sein.

MV Creation informiert den Kunden hierüber möglichst frühzeitig, vorzugsweise bereits bei der ersten Rückmeldung, und teilt einen voraussichtlichen Bearbeitungs- beziehungsweise Fertigstellungstermin mit.

Wesentliche Terminverschiebungen werden zwischen den Vertragsparteien abgestimmt.

Bei geplanten Abwesenheiten, die auch die reguläre Reaktionszeit beeinträchtigen, informiert MV Creation den Kunden nach Möglichkeit vorab über die vorübergehend eingeschränkte Erreichbarkeit.

(5) Für zeitkritische Aufgaben, Veranstaltungen oder Veröffentlichungen mit einer festen Deadline sind die entsprechenden Termine rechtzeitig im Voraus abzustimmen.

Verbindliche Bearbeitungs- und Fertigstellungstermine entstehen ausschließlich durch ausdrückliche Bestätigung von MV Creation.

Kurzfristige oder als dringend gekennzeichnete Anfragen begründen ohne eine entsprechende Bestätigung keinen Anspruch auf sofortige oder bevorzugte Bearbeitung.

(6) Eine ständige Erreichbarkeit, Rufbereitschaft sowie die verpflichtende Bearbeitung von Anfragen an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen sind nicht Bestandteil der regulären Dienstleistungen.

Abweichende Vereinbarungen können im jeweiligen Angebot oder Dienstleistungsvertrag getroffen werden.

(7) Individuell vereinbarte Reaktionszeiten, Bearbeitungsfristen oder Servicezeiten haben Vorrang vor diesen allgemeinen Bestimmungen.

4. Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist MV Creation berechtigt:

  • weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen
  • Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen

Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Bei Auftragsvolumen ab 10.000 € erfolgt die Zahlung in folgenden Raten:

  • 1/3 vor Beginn der Arbeiten
  • 1/3 zur Hälfte der Projektlaufzeit
  • 1/3 nach Abschluss der Arbeiten

5. Stornierung und Vergütung von Kostenvoranschlägen

  • Eine Stornierung bereits beauftragter Dienstleistungen ist nicht vorgesehen. Bereits geleistete Arbeiten werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.
  • Falls ein Kostenvoranschlag oder Angebot umfangreiche Planungsarbeit erfordert und nicht angenommen wird, kann diese Leistung separat berechnet werden.

6. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von MV Creation erstellten Leistungen.

Dieses Nutzungsrecht ist:

  • zeitlich auf die Dauer der Zusammenarbeit begrenzt
  • inhaltlich auf den im Angebot definierten Zweck beschränkt
  • nicht zur Weitergabe an Dritte vorgesehen

Eine weitergehende Nutzung (z. B. zeitlich unbegrenzt, für Werbeanzeigen, Weitergabe an Partner oder Mehrfachverwendung) ist nicht Bestandteil des Grundhonorars und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Erweiterte oder ausschließliche Nutzungsrechte können gegen ein zusätzliches Honorar eingeräumt werden.

Art, Umfang und Vergütung der Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Eine Nutzung der erbrachten Leistungen vor vollständigem Zahlungseingang ist nicht gestattet.

6.1 Überarbeitung von KI-, Kunden- oder Fremdvorlagen

Sofern der Kunde Vorlagen, Entwürfe oder Inhalte bereitstellt – unabhängig davon, ob diese durch den Kunden selbst, durch KI-Tools oder durch Dritte erstellt wurden – erbringt MV Creation eine eigenständige gestalterische und technische Leistung.

Die Überarbeitung, Strukturierung, Anpassung, Aufbereitung und Finalisierung solcher Vorlagen (z. B. Layout, Typografie, Farbkonzept, Druck- oder Bildschirmtauglichkeit) stellt eine neue schöpferische Leistung dar.

Das Urheberrecht an der finalen Gestaltung liegt bei MV Creation.
Der Kunde erhält – vorbehaltlich vollständiger Zahlung – die im Angebot definierten Nutzungsrechte an der finalen Fassung.

7. Retainer-Modelle (Dauerhafte Betreuung)

MV Creation bietet monatliche Betreuungsmodelle an. Diese unterliegen folgenden Regelungen:

  • Der Mindestbuchungszeitraum beträgt 3 Monate.
  • Die Abrechnung erfolgt monatlich rückwirkend auf Basis des vereinbarten Leistungsumfangs.
  • Nicht genutzte Leistungen verfallen, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.
  • Eine Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.

8. Gewährleistung und Haftung

  • MV Creation verpflichtet sich zur sachgerechten und professionellen Durchführung der beauftragten Leistungen.
  • Eine Haftung für Schäden durch fehlerhafte Umsetzung, verspätete Lieferung oder externe Dienstleister wird ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

9. Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Gerichtsstand ist der Sitz von MV Creation, sofern der Kunde Kaufmann ist.
  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.